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Wie groß darf ein Pool im Garten sein, ohne Genehmigung?

Selma Heinze
Selma Heinze
2025-04-28 05:28:53
Anzahl der Antworten: 3
Für einen Swimmingpool bis zu 100 Kubikmetern wird keine Baugenehmigung benötigt. Das wäre also beispielsweise ein elf Meter langes und sechs Meter breites Becken mit einer Tiefe von 1,50 Metern. Grundsätzlich sind Becken von acht Metern Länge und 1,50 Metern Tiefe meist genehmigungsfrei. Benötigt wird eine Baugenehmigung meist, wenn der Swimmingpool größer als 100 Kubikmeter sein soll, wenn er im Innenbereich gebaut oder überdacht wird. Bei der Maximalgröße eines Pools sind prinzipiell keine Grenzen gesetzt. Der Pool darf grundsätzlich über 100 Kubikmeter groß sein, sofern die Grenzabstände eingehalten werden und das Bauprojekt mit dem örtlichen Bebauungsplan vereinbar ist. Jedoch wird dann eine Baugenehmigung vom Bauamt benötigt.
Mohamed Naumann
Mohamed Naumann
2025-04-28 03:14:06
Anzahl der Antworten: 1
Bei eingelassenen Pools maßgeblich ist das Baurecht auf Landesebene, allerdings halten sich die Vorgaben an die sogenannte Musterbauordnung genauer gesagt deren Paragrafen 61 Nr. 10a. Der wiederum sieht vor, dass Becken von weniger als 100 Kubikmetern keine Baugenehmigung benötigen. Das heißt, dass du maximal einen Garten-Pool von etwa 12 x 7 Metern anlegen darfst, ohne Genehmigung. Die Wassertiefe darf 1,50 Meter nicht überschreiten – andernfalls müsste ein geschulter Bademeister am Pool stehen. Bei Dimensionen, die darüber hinausgehen, ist der eingetiefte Garten-Pool genehmigungspflichtig.
Helena Braun
Helena Braun
2025-04-28 02:04:53
Anzahl der Antworten: 1
So dürfen in Deutschland Schwimmbecken mit einer maximalen Größe von 100 Kubikmetern im eigenen Garten genehmigungsfrei errichtet werden. Die maximale Größe, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, beträgt 100 Kubikometer. Hier bräuchte man bei einer Wassertiefe von 1,50 Metern mindestens eine Grundfläche von 12 x 7 Metern. Viele Einbaupools haben die einheitlichen Maße von 4 x 8 x 1,50 Meter. Dies entspricht 48 m³ (Kubikmeter). Wenn der Pool aber die vorgegebenen Maße übertrifft oder eine Bedachung angebaut werden soll, ist eine Baugenehmigung vonnöten.
Britta Beck
Britta Beck
2025-04-28 01:08:16
Anzahl der Antworten: 1
In bestimmten Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Ganz konkret hängt die Frage nach der Genehmigung von der Größe des Swimming Pools ab. Mit anderen Worten: Wer sich lediglich ein kleines Planschbecken im Garten aufstellt und es mit Wasser befüllt, braucht dafür selbstverständlich keine Genehmigung einer Behörde. Doch bei größeren Kalibern - insbesondere bei Einbaubecken - sieht das schon ganz anders aus. Der Grenzwert ist in NRW - wie in vielen anderen Bundesländern auch - ziemlich hoch angesetzt. Mit anderen Worten muss der Pool schon sehr groß sein, damit eine Genehmigung erforderlich wird. In fast allen Bundesländern werden für Swimming Pools bis zu 100 Kubikmetern keine Baugenehmigung benötigt. Das trifft auch für Bauvorhaben im Land Nordrhein-Westfalen zu. In der NRW-Bauordnung steht, dass Wasserbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 Kubikmetern „verfahrensfrei“ sind und somit keiner Genehmigung bedürfen. Beispiel: In NRW wäre es prinzipiell also erlaubt, ein elf Meter langes und sechs Meter breites Becken mit einer Tiefe von 1,50 Metern zu bauen. Grundsätzlich sind Swimming Pools von acht Metern Länge und 1,50 Metern Tiefe aber in den meisten Fällen genehmigungsfrei. Zwingend benötigt wird eine Baugenehmigung, wenn der Swimming Pool größer als 100 Kubikmeter sein soll.