Sind Aufstellpools genehmigungspflichtig?

Ursula Gärtner
2025-04-24 22:49:45
Anzahl der Antworten: 1
So dürfen in Deutschland Schwimmbecken mit einer maximalen Größe von 100 Kubikmetern im eigenen Garten genehmigungsfrei errichtet werden. Dennoch heißt das nicht, dass einfach so drauf los gebaut werden darf. Auch wenn der Pool im eigenen Garten deutlich kleiner sein sollte, als 100 Kubikmeter, muss eine Baumeldung beim entsprechenden Bauamt eingereicht werden. Wenn der Pool aber die vorgegebenen Maße übertrifft oder eine Bedachung angebaut werden soll, ist eine Baugenehmigung vonnöten. Eine Baugenehmigung ist drei Jahre gültig.

Hanspeter Ebert
2025-04-24 20:31:04
Anzahl der Antworten: 1
Für einen Swimmingpool bis zu 100 Kubikmetern wird keine Baugenehmigung benötigt.
Das gilt jedoch generell nur für Grundstücke innerhalb von Gemeinden – und kann von Ort zu Ort variieren, weil jede Gemeinde eigene Verordnungen hierzu erlassen kann.
Grundsätzlich sind Becken von acht Metern Länge und 1,50 Metern Tiefe meist genehmigungsfrei.
Bei Aufstellpools wird aber in einigen Ländern ein Abstand von zwei bis drei Metern zum Nachbargrundstück verlangt.
Auch wenn keine Baugenehmigung benötigt wird, sollte der Baubeginn und das Ende der Bauarbeiten der örtlichen Behörde gemeldet werden.
Es empfiehlt sich auch, mit der Gemeindebehörde vor Baubeginn zu kommunizieren, um zu erfahren, welche Auflagen für den Poolbau bestehen und welche einzelnen Regeln in der Gemeinde bestehen.
Bei der Maximalgröße eines Pools sind prinzipiell keine Grenzen gesetzt.
Der Pool darf grundsätzlich über 100 Kubikmeter groß sein, sofern die Grenzabstände eingehalten werden und das Bauprojekt mit dem örtlichen Bebauungsplan vereinbar ist.
Jedoch wird dann eine Baugenehmigung vom Bauamt benötigt.

Karl-Wilhelm Schwab
2025-04-24 20:10:06
Anzahl der Antworten: 1
Bei eingelassenen Pools maßgeblich ist das Baurecht auf Landesebene, allerdings halten sich die Vorgaben an die sogenannte Musterbauordnung genauer gesagt deren Paragrafen 61 Nr. 10a. Der wiederum sieht vor, dass Becken von weniger als 100 Kubikmetern keine Baugenehmigung benötigen. Das heißt, dass du maximal einen Garten-Pool von etwa 12 x 7 Metern anlegen darfst, ohne Genehmigung. Bei Dimensionen, die darüber hinausgehen, ist der eingetiefte Garten-Pool genehmigungspflichtig. Die Wassertiefe darf 1,50 Meter nicht überschreiten – andernfalls müsste ein geschulter Bademeister am Pool stehen. Ohne Genehmigung kannst du sogar eine Rutsche oder einen Sprungturm an den Rand stellen – bis zu zehn Metern hoch. Anders sieht es aus, wenn du deinen Pool im Garten überdachen willst. Eine solche Abdeckung aus Glas oder Kunststoff, auch die beweglichen Modelle, macht aus dem Pool nämlich ein Gebäude. Um die Baugenehmigung kommst du dann nicht herum. Das gilt selbst bei einem Nachrüsten mit einer Abdeckung!
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