Wie groß darf ein Pool ohne Baugenehmigung sein?

Simone König
2025-04-25 18:06:35
Anzahl der Antworten: 1
Bei eingelassenen Pools maßgeblich ist das Baurecht auf Landesebene, allerdings halten sich die Vorgaben an die sogenannte Musterbauordnung genauer gesagt deren Paragrafen 61 Nr. 10a. Der wiederum sieht vor, dass Becken von weniger als 100 Kubikmetern keine Baugenehmigung benötigen. Die Wassertiefe darf 1,50 Meter nicht überschreiten – andernfalls müsste ein geschulter Bademeister am Pool stehen. Das heißt, dass du maximal einen Garten-Pool von etwa 12 x 7 Metern anlegen darfst, ohne Genehmigung. Bei Dimensionen, die darüber hinausgehen, ist der eingetiefte Garten-Pool genehmigungspflichtig.

Magnus Maurer
2025-04-25 14:37:11
Anzahl der Antworten: 1
Für einen Swimmingpool bis zu 100 Kubikmetern wird keine Baugenehmigung benötigt. Das wäre also beispielsweise ein elf Meter langes und sechs Meter breites Becken mit einer Tiefe von 1,50 Metern. Grundsätzlich sind Becken von acht Metern Länge und 1,50 Metern Tiefe meist genehmigungsfrei. Benötigt wird eine Baugenehmigung meist, wenn der Swimmingpool größer als 100 Kubikmeter sein soll, wenn er im Innenbereich gebaut oder überdacht wird. Grundlegende Regelungen dazu finden sich in den Bauordnungen der 16 Bundesländer. In den meisten Fällen gilt: Für einen Swimmingpool bis zu 100 Kubikmetern wird keine Baugenehmigung benötigt. Das gilt jedoch generell nur für Grundstücke innerhalb von Gemeinden – und kann von Ort zu Ort variieren, weil jede Gemeinde eigene Verordnungen hierzu erlassen kann.

Olga Haase
2025-04-25 14:35:00
Anzahl der Antworten: 1
So dürfen in Deutschland Schwimmbecken mit einer maximalen Größe von 100 Kubikmetern im eigenen Garten genehmigungsfrei errichtet werden. Die maximale Größe, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, beträgt 100 Kubikmeter. Hier bräuchte man bei einer Wassertiefe von 1,50 Metern mindestens eine Grundfläche von 12 x 7 Metern.